"Wir schaffen bessere Zukunftschancen für benachteiligte Kinder
und Jugendliche. Deswegen haben der Bund und die Länder das Bildungs- und
Teilhabe-Paket beschlossen. Damit können sich diese Kinder und Jugendlichen in den
Bereichen Bildung, Kultur, Sport und Freizeit mehr beteiligen.
Das Bildungs- und Teilhabe-Paket gilt rückwirkend zum 1. Januar
2011. Anspruch auf Leistungen haben Kinder im Alter bis sechs Jahre (sowie
Schülerinnen und Schüler bis 25 Jahre) aus Familien, die Arbeitslosengeld II
(Hartz lV), Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag, Wohngeld oder
Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (§ 2) beziehen.
Anträge können die Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
und von Sozialgeld bei ihrem Jobcenter stellen. Familien, die Sozialhilfe, Wohngeld,
den Kinderzuschlag oder Leistungen nach § 2 des Asylbewerberleistungsgesetzes erhalten
wenden sich an das Amt für Soziale Dienste. Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag
beziehen, müssen den Bewilligungsbescheid vorlegen."
Die vollständigen Dokumente mmit Antragsunterlagen zur Teilhabe am Bildungspaket der Bundesregierung sind ab sofort hier per Download abrufbar (ZIP-Datei, ca. 3,5 MB).